TREBEL.DE
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Gemeinde

Die Gemeinde Trebel

Die Gemeinde Trebel liegt in Norddeutschland im Bundesland Niedersachsen. Sie gehört zum Landkreis Lüchow-Dannenberg in der Region Hannoversches Wendland. Verwaltungsmäßig ist sie ein Teil der Samtgemeinde Lüchow. Die Gemeinde Trebel besteht aus elf Orten.

Die Gemeinde hat etwa tausend Einwohner, die auf einer Fläche von 66,31 qkm leben. Im Durchschnitt wohnen auf einem qkm in der Gemeinde Trebel 16 Personen.

Der Sinn und Zweck einer Gemeinde wird in der Gemeindeverfassung wie folgt beschrieben: "Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates, sie verwaltet in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern. In ihrem Gebiet sind sie ausschließlich Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Sie stellen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohnerinnen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit."

Gemeinde Trebel

Trebel gehört zur Samtgemeinde Lüchow

Trebel gehört zur Samtgemeinde Lüchow. Die Samtgemeinde Lüchow umfasst das Gebiet der Mitgliedsstädte Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland) sowie der Mitgliedsgemeinden Lemgow, Lübbow, Küsten, Trebel und Woltersdorf. Die Fläche beträgt insgesamt ca. 337 km², die Einwohnerzahl liegt bei knapp 19.000.

Per Gesetz wurden 1972 die jetzigen Städte und Gemeinden gebildet. Zuvor gab es die in Deutschland einmalige Zahl von 230 Gemeinden im Landkreis-Lüchow-Dannenberg. Heute gibt es 27 Gemeinden und 5 Samtgemeinden im Landkreis. Die Samtgemeinde unterstützt ihre Mitgliedsgemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und führt ihre Kassengeschäfte. Sie führt für die Gemeinden die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises aus und unterstützt sie bei Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung.

Samtgemeinden erfüllen Aufgaben für ihre Mitgliedsgemeinden

  • Aufstellung der Flächennutzungspläne
  • Trägerschaft der Grundschulen
  • Einrichtung und Unterhaltung von Büchereien
  • Einrichtung und Unterhaltung der Sportstätten
  • Bau und Unterhaltung der Gemeindeverbindungsstraßen
  • Errichtung weiterer öffentlicher Einrichtungen
  • Feuerwehrwesen
  • etc.

Außerdem ist die Samtgemeinde für die sogenannten staatlichen Aufgaben zuständig:

  • Pass- und Personalausweiswesen
  • Melderecht
  • Gewerberecht
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
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